Häufig gestellte Fragen zur Organspende
Gibt es eine Altersgrenze für die Organ- und Gewebespende?
Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.
Welche Vorerkrankungen schließen eine Organ- und Gewebespende generell aus?
Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organ- und Gewebespende in Frage kommt.
Werden Organ- und Gewebespender registriert?
In Deutschland gibt es kein Organspenderegister. Es genügt, wenn Sie Ihren Ausweis ausfüllen und diesen stets bei sich tragen.
Können Menschen unter 18 Jahren einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?
Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.
Muss man sich vom Arzt untersuchen lassen, bevor man den Spenderausweis ausfüllt?
Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.
Muss man den Spenderausweis ständig bei sich tragen?
Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall eine Person oder noch besser mehrere Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Ausweis zu finden ist.
Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe und Gewebe von einer Spende ausschließen?
Ja, man hat fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis. So kann man der Organ- und Gewebespende generell zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Organspende zur Verfügung stellen, die Organ- und Gewebespende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen.
Was passiert, wenn man seine Meinung zur Organ- und Gewebespende ändert?
Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert werden, der alte Ausweis kann zerrissen und entsorgt werden.
Warum ist es wichtig, sich für oder gegen Organ- und Gewebespende zu entscheiden?
In Deutschland wird man erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung zum Organ- und Gewebespender. Deswegen ist es wichtig, in der Familie, mit engen Freunden und Angehörigen über seine Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.
Hat man noch keine Entscheidung getroffen, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt. Diese müssen versuchen, in bestem Wissen - den Willen des Verstorbenen zu befolgen. Damit sie im Falle eines Falles Bescheid wissen, ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende zu machen und darüber mit ihnen zu sprechen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Organ- und Gewebespende von Verstorbenen erfüllt sein?
Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes der Bundesärztekammer von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.
Können Organe und Gewebe nur unverändert übertragen werden?
Organe werden in der Regel unverändert als Ganzes übertragen. Ist eine Transplantation auf Grund des Zustandes eines Spenderorgans aus medizinischen Gründen nicht möglich, können gegebenenfalls einzelne Teile, wie beispielsweise die Herzklappen, entnommen und übertragen werden. Darüber hinaus ermöglicht es der medizinische Fortschritt, aus menschlichem Gewebe oder Zellen mit Hilfe hochkomplexer technischer Verfahren Arzneimittel herzustellen, die zur Behandlung verschiedener Erkrankungen bedeutsam sind. So können beispielsweise Leberzellen genutzt werden, um ein akutes Leberversagen maschinell zu überbrücken, bis sich entweder die eigene Leber erholt hat oder eine Leber transplantiert werden konnte.
Welche Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?
Sehr gute. So funktionieren beispielsweise 88 Prozent der transplantierten Nieren noch nach einem Jahr, nach fünf Jahren sind es noch 74 Prozent. Bei den anderen Organen liegen die Erfolgsraten nur geringfügig darunter. Augenhornhäute sind sogar fast immer gut transplantierbar: 95 Prozent haben ihre volle Funktionstüchtigkeit noch nach einem Jahr, 80 Prozent nach fünf Jahren.
Macht meine Hautfarbe einen Unterschied?
Nein, bei der Organ- und Gewebespende macht die Hautfarbe keinen Unterschied. Dennoch ist die Chance auf eine erfolgreiche Transplantation größer, je ähnlicher die Gewebemerkmale von Spender und Empfänger sind. Bei Menschen aus dem gleichen ethnischen Umfeld ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ihre Gewebemerkmale besser zueinander passen.
Gibt es religiöse oder spirituelle Bedenken gegen die Organ- und Gewebespende?
Nein, keine der größeren religiösen Gemeinschaften in Deutschland hat sich gegen die Organspende ausgesprochen. Wenn Sie Zweifel oder Bedenken haben, wenden Sie sich am besten direkt an einen Vertreter Ihrer Religion.
Ist der Leichnam nach einer Organ- und Gewebespende entstellt?
Nein, der Leichnam wird durch eine Organ- und/oder Gewebespende nicht entstellt. Das Transplantationsteam geht zu jedem Zeitpunkt respektvoll mit dem Körper des Toten um. Die Entnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und die Ärzte verschließen die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder um den Leichnam in würdigem Zustand an die Angehörigen zur Bestattung übergeben zu können. (geregelt im Transplantationsgesetz - TPG§ 6 - Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders)
Wer bekommt meine Organe und Gewebe, wenn ich Spender bin?
Das kann im Voraus nicht gesagt werden. Es gibt viele Faktoren, die entscheiden, wer ein bestimmtes Organ bekommt. Dazu gehören Blutgruppe, Alter, Gewicht und vor allem die Gewebemerkmale. Je ähnlicher die Merkmale von Spender und Empfänger sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass keine oder nur geringe Abstoßungsreaktionen auftreten. Bei sehr unterschiedlichen Gewebemerkmalen ist eine Abstoßung wahrscheinlicher. Da es eine internationale Warteliste für die Vermittlung von Organen gibt, ist es einfach, den optimalen Empfänger zu ermitteln.
Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?
Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.
Ist es möglich, Organe und Gewebe zu spenden, wenn man noch am Leben ist?
In einzelnen Fällen kommt eine Spende von Organen oder Organteilen zu Lebzeiten in Frage. Das ist bei Nieren und Teilen der Leber der Fall. (geregelt im Transplantationsgesetz - TPG§ 8 - Entnahme von Organen und Geweben) Eine gesunde Person kann mit nur einer Niere ein vollkommen normales Leben führen. Dennoch muss eine Lebendspende sehr sorgfältig abgewogen werden. Wie jede andere Operation stellt eine Organentnahme für den Spender ein medizinisches Risiko dar.
Wann kommt eine Lebendspende in Frage?
Auch dies ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es erlaubt die Spende von Organen, nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen. (geregelt im Transplantationsgesetz - TPG § 8 - Entnahme von Organen und Geweben) Eine Gutachterkommission prüft im Vorfeld, ob die Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen bestehen.
(Quelle: BZgA)
Voraussetzung zur Organspende
Der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod)
Organe und Gewebe dürfen erst entnommen werden, nachdem der Tod des Organspenders festgestellt wurde. Das ist im Transplantationsgesetz (TPG) streng geregelt (§ 3 Abs. 1). Einzige Ausnahme bildet die Lebendorganspende, bei der ein Organ oder ein Teil eines Organs von einem lebenden Menschen entnommen wird.
Ein spezielles Verfahren zur Feststellung des Todes ist die Diagnostik des unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls (Hirntod). Beim Hirntod sind die Gesamtfunktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes unwiederbringlich ausgefallen. Die Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch die Bundesärztekammer erstellt und muss vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden.
Was ist der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod)?
Die Angiographie macht die Blutgefäße im Gehirn sichtbar. Links: das normal durchblutete Gehirn. Rechts: die fehlende Durchblutung, die im Falle des Hirntodes vorliegt.Der Hirntod ist definiert als Zustand der unwiederbringlich erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Er kann beispielsweise als Folge einer Hirnblutung, einer schweren Hirnverletzung oder eines Hirntumors eintreten.
Das Gehirn wird durch Blut konstant mit Sauerstoff versorgt. Da es sehr empfindlich auf Sauerstoffmangel reagiert, kann bereits eine Unterbrechung der Blutzufuhr für wenige Minuten zu einer bleibenden Schädigung und letztendlich zum unumkehrbaren Ausfall der Funktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm führen. Mit dem Hirntod ist das Gehirn als übergeordnetes Steuerorgan der elementaren Lebensvorgänge unwiderruflich ausgefallen und der Tod des Menschen sicher nach neurologischen Kriterien festgestellt.
Der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) und Organspende
Die Diagnose des Hirntods ist vorerst völlig unabhängig von einer möglichen Organspende. Sie wird durchgeführt, um sichere Erkenntnisse über den Zustand eines Patienten zu gewinnen. Die Fortführung therapeutischer Maßnahmen wäre im Falle des nachgewiesenen Hirntods ohne Aussicht auf Erfolg.
Eine hirntote Person kann nicht mehr selbständig atmen. Ohne maschinelle Beatmung führt der eintretende Sauerstoffmangel unweigerlich zum Herz-Kreislaufstillstand. Durch maschinelle Beatmung und Medikamente kann der Herz-Kreislaufstillstand für eine gewisse Zeit hinausgezögert werden. Da unter diesen Bedingungen die Organe weiter durchblutet werden, besteht die Möglichkeit, Organe für die Transplantation zu entnehmen. Ist hingegen der Herz-Kreislauf zusammengebrochen, werden die Organe aufgrund der fehlenden Durchblutung und Sauerstoffversorgung zunehmend geschädigt, so dass sie nicht mehr übertragen werden können.
Organspende: Entscheidung erst nach der Hirntod-Diagnose
Optionen nach Hirntod-FeststellungLiegen keine medizinischen Gründe vor, die eine Organspende ausschließen, wird nach der Feststellung des Hirntods zunächst die Organspendebereitschaft des Verstorbenen geklärt. Wird eine Organentnahme abgelehnt, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen und damit die künstliche Aufrechterhaltung des Kreislaufes, umgehend eingestellt. Liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen kurzzeitig fortgesetzt, damit die Organe weiter durchblutet werden und anschließend transplantiert werden können.
Hirntod – ein seltenes Phänomen
Da in den meisten Sterbefällen der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommt nur bei wenigen Verstorbenen eine Organspende in Betracht. In deutschen Krankenhäusern sterben jährlich rund 400.000 Menschen. Lediglich bei schätzungsweise etwa einem Prozent der Verstorbenen tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.
Quelle: www.organspende-info.de
Änderung der Altersgrenze bei der Blutspende
Vereinheitlichung der Altersgrenze in der DRK-Blutspende
Springe, 11.05.2015
In der Vergangenheit haben die sechs DRK-Blutspendedienste die Altersregelung zur Blutspende unterschiedlich umgesetzt. Im März dieses Jahres wurde sich auf eine einheitliche bundesweite Regelung verständigt. Diese Regelung ist ein weiterer Schritt, über die Bundeslandgrenzen hinaus den Spenderinnen und Spendern ein einheitliches Verfahren in der DRK-Blutspende anbieten zu können.
Auch zukünftig können alle gesunden Erwachsenen mit einem Alter über 68 Jahren Blut spenden. Folgende Regelung wird im Verlauf dieses Jahres umgesetzt:
Blutspenden kann jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren
Mehrfachspender dürfen generell bis zu einem Alter von 68 Jahren (bis zum 69.Geburtstag) Blut spenden. Zukünftig können sie nach individueller Entscheidung der Ärzte am Blutspendetermin vor Ort bis zu einem Alter von 72 Jahren (bis zum 73.Geburtstag) zur Spende zugelassen werden
Erstspender können nach individueller Entscheidung der Ärzte am Blutspendetermin vor Ort bis zu einem Alter von 64 Jahren (bis zum 65. Geburtstag) Blut spenden
Nach einer Übergangsfrist werden ab dem 01.06.2015 Spenderinnen und Spender, nach ihrem 73. Geburtstag vom DRK-Blutspendienst nicht mehr aktiv zum Spendetermin eingeladen.
Alle Spenderinnen und Spender die bis zum 31.12.2015 auf dem Spendetermin erscheinen und die neue Altersgrenze überschritten haben, werden bei gesundheitlicher Spendefähigkeit zur Spende zugelassen. Es erfolgt ein Hinweis durch unsere Teamärzte, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr gespendet werden darf.
Quelle: Blutspende Niedersachsen NSTOB
https://www.blutspende-nstob.de/Indoor/Aktuelles/Altersgrenze/
Stammzellspende
Wer darf Spender werden?
Grundsätzlich kann jeder im Alter zwischen 17 und 55 Jahren als potenzieller Stammzellspender registriert werden. Registrierte 17-Jährige werden ab dem 18. Geburtstag für den weltweiten Suchlauf berücksichtigt. Falls Sie bereits in einer Datei erfasst sind, ist eine erneute Aufnahme nicht erforderlich. Sollten Sie unter einer chronischen Erkrankung oder einer anderen schweren Erkrankung leiden oder gelitten haben oder regelmäßig Medikamente einnehmen, halten Sie bitte Rücksprache mit der DKMS.
Quelle: DKMS